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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Eigene
Einkaufsbedingungen des Käufers werden ausdrücklich nicht anerkannt.
Sollte in unseren Bedingungen für bestimmte Fälle keine Regelung getroffen sein, so gelten in jedem Fall die Incoterms in der jeweils
gültigen Fassung.
1. Angebote und Auftragsbestätigungen
Unsere Angebote sind freibleibend. Wir behalten uns eine Änderung der Leistungen, Lieferzeiten und
Preise vor.
Die in Katalogen, Preislisten oder Ähnlichem enthaltenen Angaben, technischen Daten, Gewichts-, Maß- und
Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung festgehalten sind. Auch mündliche
Absprachen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
Der Käufer garantiert, dass durch die Verwendung eingesandter Zeichnungen die Rechte Dritter nicht
verletzt werden und übernimmt die Haftung dafür.
2. Preise
Die Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich Fracht, Verpackung und Mehrwertsteuer in der jeweils
gesetzlichen Höhe. Eiltransporte werden nach Aufkommen berechnet. Verändern sich Preise im Bestellablauf, aus welchen Gründen auch
immer, so sind wir berechtigt, diese Erhöhung an den Käufer weiterzugeben.
3. Zahlungen
Die Zahlung hat innerhalb der vereinbarten Frist ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug werden bankübliche Zinsen und Provisionen
berechnet.
Im Fall eines Zahlungsverzuges haben wir das Recht, die Weiterveräußerung oder Benutzung der Ware zu
untersagen und die Rückgabe dieser zu verlangen.
4. Lieferungen
Die Lieferzeit beginnt mit Eingang der Bestellung. Alle Details der Bestellung müssen jedoch abgeklärt sein. Der Käufer darf
Teillieferungen nicht zurückweisen. Die Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn die Ware rechtzeitig abgesandt und / oder dem Kunden
Lieferbereitschaft mitgeteilt wurde.
5. Rücktrittsrecht des Lieferanten
Im Fall von unabwendbaren und unvorhersehbaren Ereignissen hat der Lieferant das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Dem Käufer stehen
bei einem solchen Fall keine Schadensersatzansprüche zu.
6. Versand und Gewährleistung
Die Art des Versandes bleibt uns überlassen und wird nach billigstem Ermessen bestimmt.
Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder sonstigen Transportbeauftragten bzw. an den Käufer über. Transportschäden
sind unverzüglich dem Frachtführer anzuzeigen und in einem gemeinsamen Protokoll festzuhalten.
7. Haftung
Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Käufer muss dem Lieferanten Gelegenheit zur Überprüfung geben. Ansprüche auf
Mängel verjähren nach einem Jahr ab Übergabe der Ware.
Anspruch auf Schadenersatz steht dem Käufer nur bei vorsätzlicher grober Fahrlässigkeit zu.
8. Eigentumsvorbehalt
Der Lieferant behält sich das Eigentumsrecht bis zur Erfüllung aller Forderungen vor. Im Falle des Verlustes der Ware, der Pfändung
ist der Lieferant sofort zu benachrichtigen.
9. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
Diese Verkaufsbestimmungen richten sich ausdrücklich nach Deutschen Recht. Die Anwendung des UN –Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lieferers bzw. für das Lieferwerk zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, auch am Sitz
des Käufers Klage zu erheben.
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